Auf Anfrage eines Privatkunden der mallorquinischen Kanzlei Bennàssar advocats wurden meine Dienstleistungen als IT-Sachverständiger im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Klage angefordert.
Der klagende Privatmann nahm an einem vom Inselrat von Mallorca organisierten Auswahlverfahren teil. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens mussten physische Prüfungen bestanden werden. Der klagende Privatmann beantragte auf dem Verwaltungsweg die Überprüfung seiner Punktzahl in der Auswahlphase und forderte dazu die Videos der von ihm absolvierten physischen Prüfungen an.
Nachdem die Aktualisierung seiner Punktzahl im Verwaltungsverfahren abgelehnt worden war, wurde eine gerichtliche Klage auf dem verwaltungsgerichtlichen Weg eingereicht. Im Rahmen dieser gerichtlichen Klage formalisierten wir den Auftrag für ein IT-forensisches Gutachten über den Originalcharakter und die Nichtmanipulation der Videos der physischen Prüfungen.
Die Videos dokumentierten eine Reihe von Wiederholungen von Prüfungen des Typs Bankdrücken und Klimmzüge, die vom Kläger durchgeführt wurden. Das für die Überwachung des Auswahlverfahrens zuständige Prüfungsgremium erklärte jedoch eine Reihe von Wiederholungen dieser physischen Prüfungen für ungültig. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Videos von 3 Kameras aufgenommen wurden, die aus unterschiedlichen Blickwinkeln in einem Winkel von 180° verteilt waren.
Vor diesem Arbeitsszenario wurde im erstellten Gutachten neben der Untersuchung des Originalcharakters und der Nichtmanipulation der Videos auch grafischer Nachweis der nicht gezählten Wiederholungen erbracht. Es wurde eine vergleichende Untersuchung zwischen den Bildern der nicht gezählten Wiederholungen und den gezählten durchgeführt, um den Fehler bei der Zählung der vom Prüfungsgremium nicht berücksichtigten Wiederholungen nachzuweisen.

