Auf Ersuchen des Juzgado de lo Contencioso-Administrativo nº 2 de Palma wurde ich als IT-Sachverständiger in einem ordentlichen Verfahren bestellt.
In diesem Verfahren standen sich eine lokale Verwaltungsbehörde und ein gemeinschaftliches Bauunternehmen gegenüber, das von der Kanzlei Manubens vertreten wurde. Gegenstand des von mir angeforderten Gutachtens war die Ermittlung des Zustelldatums einer von Correos y Telégrafos vorgenommenen Verwaltungsbenachrichtigung. Die von Correos y Telégrafos durchgeführte Verwaltungsbenachrichtigung war umstritten, da im Gerichtsverfahren zwei Zustellbescheinigungen von Correos y Telégrafos vorgelegt worden waren, die unterschiedliche Zustelldaten auswiesen. Dieser Sachverhalt veranlasste die beklagte Partei zur Benennung eines IT-Sachverständigen für die Erstellung eines Gutachtens.
In diesem Szenario war der Zugriff auf verschiedene Dokumentationen der IT-Systeme erforderlich, die von Correos y Telégrafos betrieben wurden und an der Verwaltung oder Bearbeitung der Benachrichtigung sowie der vorgelegten Zustellbescheinigungen beteiligt waren.
Diese Arbeiten dauerten länger als ursprünglich geplant, da jede Anfrage über offizielle Kanäle erfolgen musste, was das genannte Gericht und die Abteilung für institutionelle Beziehungen von Correos y Telégrafos einschloss. Trotz der geleisteten Zusammenarbeit war es notwendig, ein persönliches Treffen in den Büros von Correos y Telégrafos in Madrid zu organisieren, um verschiedene Interviews mit technischen Verantwortlichen zu führen und eine direktere Prüfung der untersuchten Informationen und Systeme zu ermöglichen.
Die Verwaltungsbenachrichtigung wurde über ein IT-System im Eigentum von Correos y Telégrafos durchgeführt. Während der Durchführung dieser Beweisaufnahme war dieses System jedoch auf eine neue Anwendung migriert worden, weshalb auf die Informationsspuren im ursprünglichen IT-System nicht mehr zugegriffen werden konnte. Ein weiteres Element, das die Untersuchung erschwerte, waren die Aufbewahrungsfristen für Informationen der mit der Verwaltungsbenachrichtigung verknüpften Archivierungsdienste.
Trotz all dieser Schwierigkeiten wurde eine umfassende Studie durchgeführt, bei der Beweise aus verschiedenen Datenquellen abgeglichen wurden, um eine Indizienbasis für die weiteren Arbeiten zu sammeln. So war es erforderlich, die Funktionsweise einer breiten Palette beteiligter IT-Systeme zu verstehen, um die Umstände darlegen zu können, die zur Registrierung von zwei Zustellversuchen der von der lokalen Behörde angeforderten Verwaltungsbenachrichtigung führten.
Die Schlussfolgerungen in meinem Gutachten belegten, dass ein erster erfolgloser Zustellversuch der Benachrichtigung stattgefunden hatte, was durch die Tatsache bestätigt wurde, dass eine der Benachrichtigungen nicht durch das entsprechende IT-System des Unternehmens, sondern über eine mit einem Texteditor einer Office-Suite ausgefüllte Vorlage erstellt worden war.
Nach Abschluss der Erstellung des Gutachtens und dessen Einbringung in das Verfahren habe ich dieses persönlich bestätigt und während der Verhandlung die Fragen der Anwälte beider Parteien beantwortet.

