Meine Tätigkeit als IT-Sachverständiger begann 2018 bei den Gerichten der Balearen, und derzeit bin ich Teil der Sachverständigenliste der Notarkammer der Balearen sowie der Listen der gerichtlichen Sachverständigen bei den Gerichten in ganz Spanien, einschließlich der Audiencia Nacional und des Tribunal Supremo. Darüber hinaus biete ich meine Dienstleistungen in Andorra als Parteisachverständiger an.
Neben meiner 20-jährigen Erfahrung im IT-Sektor werden meine Qualifikationen durch rund fünfzig erstellte Sachverständigengutachten belegt, die die gerichtlichen Bereiche Zivil-, Straf-, Handels-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht sowie Verwaltungsverfahren umfassen.
Ich habe ein Diplom in Technischer Informatik mit Schwerpunkt Verwaltung von der Universität der Balearen. Diese Qualifikation gewährt den Zugang zur beruflichen Befugnis zur Erstellung von IT-Sachverständigengutachten (Artikel 2 des Gesetzes 12/1986 vom 1. April über die Regelung der beruflichen Befugnisse von Architekten und technischen Ingenieuren). Darüber hinaus habe ich zwei Masterstudiengänge und einen Postgraduiertenkurs absolviert.
Als engagiertes Mitglied meines Berufsstandes und für die Entwicklung der Informatik in der Gesellschaft bin ich Mitglied Nr. 54 COETIIB, Nr. 2023004 COITICV und Nr. 20210430-B CPITIA. Seit 2020 übe ich verschiedene Führungspositionen sowohl im Vorstand meiner regionalen Kammer (COETIIB) als auch im Generalrat der Kammern für Technische Informatik (CONCITI) aus.
In diesem Zusammenhang weisen die offiziellen Kammern für Technische Informatik darauf hin, dass Berufsausübung ohne entsprechende Qualifikation darin besteht, berufstypische Tätigkeiten ohne den entsprechenden offiziellen akademischen Abschluss auszuüben. Diesbezüglich hat der CONCITI auf seiner Website den rechtlichen Rahmen für die Ausübung des Berufs des IT-Sachverständigen veröffentlicht.

