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Von der Kanzlei des Rechtsanwalts Herrn David Labrador Gallardo wurden meine Sachverständigendienste angefordert, um einen Bericht im Zusammenhang mit einer Sammelklage zu erstellen, die bei der Verwaltungsstreitkammer des Obersten Gerichtshofs von Madrid eingereicht wurde.

Das klagende Kollektiv bestand aus dem IT-Personal der Justizvollzugsanstalten (IIPP), das physisch in jeder der staatlichen Justizvollzugsanstalten eingesetzt war. Dieses Kollektiv behauptete, kontinuierlich und auf Anforderung höherer Instanzen IT-Arbeiten von einer höheren Kategorie als der gesetzlich festgelegten durchgeführt zu haben, einschließlich der Übernahme von Verantwortlichkeiten.

In diesem Zusammenhang wurden meine professionellen Dienste beauftragt, ein Sachverständigengutachten zu erstellen, das dem Gericht die Merkmale und Unterschiede der Ausbildungsanforderungen für den Zugang zu den Gruppen B und C1 in Bezug auf Kenntnisse in IT-Systemen sowie die sich ergebenden Umstände hinsichtlich der dem klagenden Kollektiv übertragenen und von ihm ausgeführten Aufgaben veranschaulichen sollte.

Mir wurde eine umfangreiche und vielfältige Dokumentation zur Verfügung gestellt, die die konkreten Aufgaben des Kollektivs der IT-Monitore der IIPP aufzeigte. Diese Aufgaben umfassten die Kommunikationsinfrastruktur, die Verwaltung (Hardware und Software) von Unternehmensservern, Desktop-Computern, IT-Anwendungen und Systemen. Das vorgelegte Sachverständigengutachten beschrieb im Großen und Ganzen den Bestand an IT-Geräten und Benutzern in den Justizvollzugsanstalten, deren Verwaltung dem Kollektiv der IT-Monitore oblag. Es wurde auch der Katalog der von den IT-Monitoren der IIPP verwalteten Software aufgeführt und beschrieben.

Die Analyse der mit den verschiedenen IT-Anwendungen verbundenen Dokumentation zeigte ein Maß an Verantwortung, das den IT-Monitoren in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten oblag. Neben den vom klagenden Kollektiv übertragenen und ausgeführten Aufgaben gab es eine De-facto-Anerkennung seitens der IIPP, da regelmäßig ein Schulungskurs speziell für diejenigen Mitglieder dieses Kollektivs angeboten wurde, die im letzten ausgeschriebenen Stellenwettbewerb zum ersten Mal eine Stelle erhalten hatten.

Nachdem alle Punkte des Berichts mit dem Anwalt abgestimmt waren, wurde mein Sachverständigengutachten eingereicht und in das Gerichtsverfahren aufgenommen. Die Gegenpartei, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, stellte die in meinem Sachverständigengutachten enthaltenen Punkte nicht in Frage, lehnte jedoch die Durchführung der Beweisaufnahme und somit meine Bestätigung ab.