Durch Beschluss des Richters D. Juan Pablo Molina Pérez, Inhaber des Gerichts erster Instanz und Ermittlungsgerichts Nr. 1 von Ciutadella de Menorca, wurde ich als IT-Sachverständiger in einem Vorermittlungsverfahren bestellt.
Der vom Richter angeforderte Umfang des Gutachtens bestand hauptsächlich in der Analyse der Festplatte eines Computers im Eigentum eines lokalen Unternehmens, um eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Löschung von Informationen zu klären sowie Fragen bezüglich der gelöschten Informationen, die von dieser Festplatte hätten wiederhergestellt werden können.
Die klagende Partei hatte die Dienste eines mit ANTPJI assoziierten Fachmanns beauftragt. Nach meiner gerichtlichen Bestellung als Sachverständiger in dem Verfahren wurde ich sowohl von der klagenden Partei als auch von ihrem Sachverständigen kontaktiert, um mir ihre Verfügbarkeit in dem Fall anzubieten. Auf diese Weise forderte ich von diesem Fachmann technische Informationen über die betreffende Festplatte an, um die Datenerfassung unter Verwendung von Werkzeugen und Techniken der forensischen Informatik angemessen zu planen und jederzeit die Beweismittelkette und die Nichtveränderung von Beweismitteln zu gewährleisten.
Da die Festplatte bei einem Notar hinterlegt war, wurde mir die Überführung und Verwahrung zum Bezugsgericht genehmigt, um in Anwesenheit des Justizverwalters mit dem Klonen fortzufahren. Nach Abschluss des Klonvorgangs und Rückgabe der Festplatte an das Bezugsnotariat wurden die Vorbereitungsarbeiten für eine forensische Umgebung zur korrekten Analyse der erfassten Beweismittel durchgeführt.
Bereits in der forensischen Umgebung und nach Identifizierung der verschiedenen Partitionen der Festplatte wurde eine sorgfältige Untersuchung derselben durchgeführt, um die Existenz nachträglicher Veränderungen nachzuweisen, da es plausibel war, dass die ursprüngliche Festplatte möglicherweise irgendeiner Art von Veränderung durch den von der klagenden Partei beauftragten Fachmann ausgesetzt gewesen sein könnte. Angesichts dieser Bedingung hätten möglicherweise Änderungen an der Festplatte vorgenommen werden können, mit oder ohne Vorsatz, um nachfolgende Untersuchungen zu verwirren oder zu erschweren, Spuren ungünstiger Aktivitäten zu beseitigen oder Aufzeichnungen so zu verändern, dass sie für ihre Interessen günstige Informationen aufzeigen.
Nach Abschluss dieser vorherigen Phase der Validierung der Integrität der digitalen Beweismittel wurde die Untersuchung verschiedener Artefakte des auf der Festplatte installierten Betriebssystems durchgeführt. Es konnte die Löschung von Informationen durch verschiedene mit dem Betriebssystem verbundene Benutzer nachgewiesen werden, aber die bedeutendste Informationslöschung war offensichtlich nicht mit dem der beklagten Partei zugeordneten Benutzer verbunden. Seitens des Sachverständigen der klagenden Partei wurden Beweismittel in Bezug auf ein Verfahren zur Wiederherstellung von Informationen vorgelegt, die ebenfalls in dem dem Gericht vorgelegten Gutachten analysiert wurden.
Unter diesen Umständen setzte das Gericht einen Termin an, wobei beide Sachverständigen persönlich vor Gericht geladen wurden. Beide Fachleute bestätigten unsere jeweiligen Gutachten, was bei Seiner Lordschaft eine gewisse Verwirrung hervorrief, da nach Analyse derselben Beweismittel gegensätzliche Schlussfolgerungen vertreten wurden.
Angesichts der Situation widersprüchlicher IT-Gutachten forderte mich das Gericht auf, mein Gutachten zu erweitern. Für diese Aufgabe wurde mir das Gutachten der klagenden Partei übermittelt und ich erhielt die Genehmigung, auf die IT-Systeme des klagenden Unternehmens zuzugreifen.
Das vorgelegte Gegengutachten ermöglichte es, methodische Fehler und forensische Analysefehler seitens des mit ANTPJI assoziierten Sachverständigen aufzuzeigen, was folglich die Solidität der Schlussfolgerungen beeinträchtigte, die er zu stützen beabsichtigte. Es wurde auch ein Bericht der Nationalpolizei und eine notarielle Urkunde analysiert, bei denen bestimmte Mängel oder sachliche Fehler festgestellt wurden.
Wie mir vom Gericht mitgeteilt wurde, wurde das Gerichtsverfahren nach Vorlage meines Gegengutachtens eingestellt.

