{"id":1457,"date":"2025-10-18T00:51:56","date_gmt":"2025-10-17T22:51:56","guid":{"rendered":"https:\/\/peritajesgamez.es\/bestellung-zur-analyse-der-festplatte-eines-unternehmens-und-gegengutachten-zu-einem-mit-antpji-assoziierten-sachverstaendigen\/"},"modified":"2026-03-21T01:11:27","modified_gmt":"2026-03-21T00:11:27","slug":"bestellung-zur-analyse-der-festplatte-eines-unternehmens-und-gegengutachten-zu-einem-mit-antpji-assoziierten-sachverstaendigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/peritajesgamez.es\/de\/bestellung-zur-analyse-der-festplatte-eines-unternehmens-und-gegengutachten-zu-einem-mit-antpji-assoziierten-sachverstaendigen\/","title":{"rendered":"Bestellung zur Analyse der Festplatte eines Unternehmens und Gegengutachten zu einem mit ANTPJI assoziierten Sachverst\u00e4ndigen"},"content":{"rendered":"\n<p>Durch Beschluss des Richters D. Juan Pablo Molina P\u00e9rez, Inhaber des <strong>Gerichts erster Instanz und Ermittlungsgerichts Nr. 1 von Ciutadella de Menorca<\/strong>, wurde ich als IT-Sachverst\u00e4ndiger in einem Vorermittlungsverfahren bestellt.<\/p>\n\n<p>Der vom Richter angeforderte Umfang des Gutachtens bestand haupts\u00e4chlich in der Analyse der Festplatte eines Computers im Eigentum eines lokalen Unternehmens, um eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der <strong>L\u00f6schung von Informationen<\/strong> zu kl\u00e4ren sowie Fragen bez\u00fcglich der gel\u00f6schten Informationen, die von dieser Festplatte h\u00e4tten wiederhergestellt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n<p><strong>Die klagende Partei hatte die Dienste eines mit ANTPJI assoziierten Fachmanns beauftragt<\/strong>. Nach meiner gerichtlichen Bestellung als Sachverst\u00e4ndiger in dem Verfahren wurde ich sowohl von der klagenden Partei als auch von ihrem Sachverst\u00e4ndigen kontaktiert, um mir ihre Verf\u00fcgbarkeit in dem Fall anzubieten. Auf diese Weise forderte ich von diesem Fachmann technische Informationen \u00fcber die betreffende Festplatte an, um die Datenerfassung unter Verwendung von Werkzeugen und Techniken der forensischen Informatik angemessen zu planen und jederzeit die Beweismittelkette und die Nichtver\u00e4nderung von Beweismitteln zu gew\u00e4hrleisten.  <\/p>\n\n<p>Da die Festplatte bei einem Notar hinterlegt war, wurde mir die \u00dcberf\u00fchrung und Verwahrung zum Bezugsgericht genehmigt, um in Anwesenheit des Justizverwalters mit dem Klonen fortzufahren. Nach Abschluss des Klonvorgangs und R\u00fcckgabe der Festplatte an das Bezugsnotariat wurden die Vorbereitungsarbeiten f\u00fcr eine forensische Umgebung zur korrekten Analyse der erfassten Beweismittel durchgef\u00fchrt. <\/p>\n\n<p>Bereits in der forensischen Umgebung und nach Identifizierung der verschiedenen Partitionen der Festplatte wurde eine <strong>sorgf\u00e4ltige Untersuchung<\/strong> derselben durchgef\u00fchrt, <strong>um die Existenz nachtr\u00e4glicher Ver\u00e4nderungen nachzuweisen<\/strong>, da es plausibel war, dass die urspr\u00fcngliche Festplatte m\u00f6glicherweise irgendeiner Art von Ver\u00e4nderung durch den von der klagenden Partei beauftragten Fachmann ausgesetzt gewesen sein k\u00f6nnte. Angesichts dieser Bedingung h\u00e4tten m\u00f6glicherweise \u00c4nderungen an der Festplatte vorgenommen werden k\u00f6nnen, mit oder ohne Vorsatz, um nachfolgende Untersuchungen zu verwirren oder zu erschweren, Spuren ung\u00fcnstiger Aktivit\u00e4ten zu beseitigen oder Aufzeichnungen so zu ver\u00e4ndern, dass sie f\u00fcr ihre Interessen g\u00fcnstige Informationen aufzeigen. <\/p>\n\n<p>Nach Abschluss dieser vorherigen Phase der Validierung der Integrit\u00e4t der digitalen Beweismittel wurde die <strong>Untersuchung verschiedener Artefakte des auf der Festplatte installierten Betriebssystems<\/strong> durchgef\u00fchrt. Es konnte die L\u00f6schung von Informationen durch verschiedene mit dem Betriebssystem verbundene Benutzer nachgewiesen werden, aber die bedeutendste Informationsl\u00f6schung war offensichtlich nicht mit dem der beklagten Partei zugeordneten Benutzer verbunden. Seitens des Sachverst\u00e4ndigen der klagenden Partei wurden Beweismittel in Bezug auf ein Verfahren zur Wiederherstellung von Informationen vorgelegt, die ebenfalls in dem dem Gericht vorgelegten Gutachten analysiert wurden.  <\/p>\n\n<p>Unter diesen Umst\u00e4nden <strong>setzte das Gericht einen Termin an, wobei beide Sachverst\u00e4ndigen pers\u00f6nlich vor Gericht geladen wurden<\/strong>. Beide Fachleute best\u00e4tigten unsere jeweiligen Gutachten, was bei Seiner Lordschaft eine gewisse Verwirrung hervorrief, da nach Analyse derselben Beweismittel gegens\u00e4tzliche Schlussfolgerungen vertreten wurden. <\/p>\n\n<p>Angesichts der Situation widerspr\u00fcchlicher IT-Gutachten forderte mich das Gericht auf, mein Gutachten zu erweitern. F\u00fcr diese Aufgabe wurde mir das Gutachten der klagenden Partei \u00fcbermittelt und ich erhielt die Genehmigung, auf die IT-Systeme des klagenden Unternehmens zuzugreifen. <\/p>\n\n<p><strong>Das vorgelegte Gegengutachten erm\u00f6glichte es, methodische Fehler und forensische Analysefehler seitens des mit ANTPJI assoziierten Sachverst\u00e4ndigen aufzuzeigen<\/strong>, was folglich die Solidit\u00e4t der Schlussfolgerungen beeintr\u00e4chtigte, die er zu st\u00fctzen beabsichtigte. Es wurde auch ein <strong>Bericht der Nationalpolizei<\/strong> und eine notarielle Urkunde analysiert, bei denen bestimmte M\u00e4ngel oder sachliche Fehler festgestellt wurden. <\/p>\n\n<p><strong><strong>Wie mir vom Gericht mitgeteilt wurde, wurde das Gerichtsverfahren nach Vorlage meines Gegengutachtens eingestellt.<\/strong><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch Beschluss des Richters D. 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