{"id":1468,"date":"2025-10-18T00:50:26","date_gmt":"2025-10-17T22:50:26","guid":{"rendered":"https:\/\/peritajesgamez.es\/gutachten-zu-iot-projekten-in-einem-handelsverfahren-wegen-informationsabflusses\/"},"modified":"2026-03-21T01:12:08","modified_gmt":"2026-03-21T00:12:08","slug":"gutachten-zu-iot-projekten-in-einem-handelsverfahren-wegen-informationsabflusses","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/peritajesgamez.es\/de\/gutachten-zu-iot-projekten-in-einem-handelsverfahren-wegen-informationsabflusses\/","title":{"rendered":"Gutachten zu IoT-Projekten in einem Handelsverfahren wegen Informationsabflusses"},"content":{"rendered":"\n<p>Auf Veranlassung des <strong>Handelsgerichts Nr. 10 von Madrid<\/strong> wurde ich als IT-Sachverst\u00e4ndiger in einem ordentlichen Verfahren bestellt.<\/p>\n\n<p>Das klagende Unternehmen bot eine L\u00f6sung an, die mit <strong>Internet-of-Things-Technologien<\/strong> (<em>Internet of Things<\/em> oder IoT) entwickelt wurde. Dieses Produkt erm\u00f6glichte die \u00dcberwachung der Aktivit\u00e4t von Wohnungen, die von \u00e4lteren oder pflegebed\u00fcrftigen Personen bewohnt wurden, in denen keine weiteren Mitbewohner lebten. Durch die Platzierung verschiedener Sensortypen in unterschiedlichen R\u00e4umen der Wohnung wurde die Erfassung der Anwesenheit und Bewegungen des Bewohners erm\u00f6glicht. Die von diesen Sensoren gesammelten Informationen wurden an ein zentrales Ger\u00e4t (<em>Gateway<\/em>) \u00fcbertragen, das sich in derselben Wohnung befand. Dieses zentrale Ger\u00e4t \u00fcbermittelte die empfangenen Informationen an die IT-Server des Dienstleistungsanbieters.    <\/p>\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus stellte die IoT-L\u00f6sung eine mobile Anwendung zur Verf\u00fcgung, \u00fcber die der Empfang von Informationsmitteilungen oder Warnmeldungen bei anomalen Anwesenheits- oder Verhaltensmustern in der \u00fcberwachten Wohnung konfiguriert werden konnte. Auf diese Weise konnten die Angeh\u00f6rigen der \u00fcberwachten Person die von ihnen f\u00fcr angemessen erachteten Ma\u00dfnahmen ergreifen. <\/p>\n\n<p>Das Unternehmen leitete die Klage aufgrund der Tatsache ein, dass ein <strong>ehemaliger Mitarbeiter eine kommerzielle L\u00f6sung mit sehr \u00e4hnlichen Merkmalen implementiert hatte<\/strong>, weshalb das Unternehmen vermutete, dass ein Informationsabfluss von einer oder mehreren IT-Komponenten oder -Systemen stattgefunden hatte, an denen es Urheber- und\/oder geistige Eigentumsrechte besa\u00df.<\/p>\n\n<p>Angesichts dieses Szenarios forderte mich das Gericht <strong>auf Veranlassung der beklagten Partei<\/strong> auf, sowohl die Hardware-Komponenten (Sensoren und Gateways) als auch die Software (Backoffice, Frontoffice, mobile Anwendungen usw.) beider IoT-L\u00f6sungen zu untersuchen, um verschiedene von der Verteidigung des Beklagten gestellte Fragen zu beantworten. Die Beantwortung dieser Fragen hatte zum Ziel, nachzuweisen, ob tats\u00e4chlich eine Art Plagiat oder Informationsabfluss vorlag, der Eigentum des Unternehmens war und im IoT-Projekt des ehemaligen Mitarbeiters nachgewiesen werden konnte. <\/p>\n\n<p>Die Erstellung des von mir angefertigten Gutachtens erforderte die Durchf\u00fchrung von Interviews mit den Verantwortlichen der IT-Projekte beider Parteien sowie mit technischem Personal, da es erforderlich war, bestimmtes Wissen zu vermitteln, um die IT-Systeme, ihre Komponenten oder Arbeitsframeworks und die in jedem der beiden Projekte beteiligten Ger\u00e4te in einer Laborumgebung in Betrieb nehmen zu k\u00f6nnen. Die Projektverantwortlichen beider Parteien boten die erbetene Zusammenarbeit an und stellten alle von mir angeforderten Informationen zur Verf\u00fcgung. <\/p>\n\n<p>Die vom Unternehmen bereitgestellten Informationen waren von erheblichem Umfang, da <strong>mehrere Softwareprojekte sogar f\u00fcr einen einzigen Systemarchitekturdienst<\/strong> existierten. Dar\u00fcber hinaus implementierten sowohl die Sensoren als auch das Gateway vom Unternehmen selbst entwickelten Quellcode, sodass die Kommunikation der Sensoren mittels des technologischen Standards Narrowband IoT optimiert werden konnte. Um die verschiedenen Projekte abzustimmen, wurden entsprechende Architekturdiagramme erstellt, sowohl auf hoher Ebene als auch detailliert, damit das vorgelegte Gutachten jedes System und seine zu untersuchenden IT-Komponenten angemessen in Beziehung setzen, beschreiben und verkn\u00fcpfen konnte.  <\/p>\n\n<p>Die von mir durchgef\u00fchrte Arbeit war tiefgehend und ersch\u00f6pfend, bis zu dem Punkt, dass Quellcode in verschiedenen Komponenten beider Projekte analysiert wurde, sowohl automatisiert als auch manuell, wobei besonderes Augenmerk auf jene Softwarekomponenten gelegt wurde, in denen ein gewisser Grad an Plagiat oder Kopie von IT-Code nachgewiesen werden konnte. <strong>Diese detaillierte Arbeit wurde in einem Gutachten von nahezu 200 Seiten dargelegt, das im Laufe von etwa 2 Monaten Arbeit erstellt wurde.<\/strong><\/p>\n\n<p>Der ehemalige Mitarbeiter hatte eine Reihe von Sensoren verwendet, die offene und auf dem Markt leicht zug\u00e4ngliche Kommunikationsprotokolle implementierten, w\u00e4hrend die Hardware-Architektur seines Gateways auf Standardelementen basierte, wobei die Verwendung von Raspberry Pi hervorzuheben ist. Was die Software-Architektur betrifft, wurden ebenfalls Standard-Softwarekomponenten wie PostgresSQL, Mosquitto und Zigbee verwendet. Auf diese Weise kam die durchgef\u00fchrte gutachterliche Untersuchung zu dem Schluss, dass es keine Hinweise auf ein Plagiat in dem vom ehemaligen Mitarbeiter des Unternehmens erstellten IT-Projekt gab.  <\/p>\n\n<p>Nach Fertigstellung des Gutachtens wurden die verschiedenen von jeder der Parteien beigebrachten Beweisst\u00fccke an das Gericht zur\u00fcckgegeben. Nach der Vorlage meines Gutachtens <strong>wurde meine Best\u00e4tigung nicht angefordert, da mir mitgeteilt wurde, dass die Klage mutma\u00dflich in der Vorverhandlung zur\u00fcckgezogen wurde, die nach der Vorlage meines Gutachtens stattfand<\/strong>. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf Veranlassung des Handelsgerichts Nr. 10 von Madrid wurde ich als IT-Sachverst\u00e4ndiger in einem ordentlichen Verfahren bestellt. 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