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Auf Antrag einer Privatperson, vertreten durch Herrn Antonio Monserrat Moya von der mallorquinischen Kanzlei Monserrat Abogados, wurde ich um Mitarbeit bei der Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Analyse verschiedener WhatsApp-Kommunikationen sowie mehrerer E-Mails gebeten.

Das Sachverständigengutachten wurde im Rahmen eines Strafverfahrens als Antwort auf die von der Gegenseite eingereichte Anklageschrift erstellt. Ein weiteres Ziel des angeforderten IT-forensischen Gutachtens bestand darin, Zeugenaussagen zu widerlegen, die den Interessen der von der Kanzlei Monserrat Abogados vertretenen Privatperson zuwiderliefen.

Über mehrere Wochen hinweg wurde mit der Privatperson zusammengearbeitet, um eine Chronologie der relevanten Ereignisse zu erstellen. Auf diese Weise konnten die Kommunikationen präzisiert werden, die einer IT-forensischen Begutachtung unterzogen werden sollten. Nach Erstellung dieser Ereignischronologie wurde daran gearbeitet, sowohl die relevantesten WhatsApp-Kontakte als auch die zeitlichen Abschnitte der WhatsApp-Konversationen zu konkretisieren, die berücksichtigt werden mussten, um die verschiedenen in der Anklageschrift aufgeworfenen Fragen eine nach der anderen zu widerlegen.

Nachdem der technische Umfang des Sachverständigengutachtens genau abgegrenzt und die technische Durchführbarkeit des Auftrags positiv bewertet worden war, wurde das Auftragsformular für die professionellen Dienstleistungen formalisiert. Das angeforderte Sachverständigengutachten erforderte die Analyse von 17 WhatsApp-Konversationen und insgesamt 18 E-Mails, die mit 5 verschiedenen Kontakten ausgetauscht wurden.

Die analysierten WhatsApp-Konversationen umfassten insgesamt mehr als 27.000 ausgetauschte Nachrichten. Für jede analysierte Konversation wurde eine Profilierung durchgeführt, um die von jedem Gesprächspartner ausgetauschten Nachrichten quantitativ und qualitativ zu identifizieren und deren Integrität zu analysieren.

In dem vorgelegten Sachverständigengutachten wurde neben dem Abschnitt zur Analyse der WhatsApp-Konversationen ein zweiter Abschnitt mit der technischen Analyse der 18 E-Mails und ihrer Anhänge aufgenommen. Ausgehend von den vorläufigen Schlussfolgerungen aus den analysierten Kommunikationen wurde im Sachverständigengutachten ein dritter Abschnitt erstellt, in dem die in der Anklageschrift enthaltenen vorläufigen Schlussfolgerungen eine nach der anderen widerlegt wurden.

Um dem Sachverständigengutachten zusätzliche Garantien zu verleihen, wurde die Analyse verschiedener wichtiger Multimedia-Elemente wie Bilder und Sprachnachrichten beigefügt, die sowohl in den analysierten WhatsApp-Konversationen ausgetauscht wurden als auch auf dem erworbenen Mobilgerät vorhanden waren.

Die gesamte vorstehende Analyse wurde dem Gerichtsverfahren in Form eines IT-forensischen Sachverständigengutachtens von 350 Seiten Umfang ohne Anhänge vorgelegt.